Der Vertrag

Für Nutzung der Gemeinschaftspraxis wird zwischen 

  • der Betreiberin der Gemeinschaftspraxis "Psy-Team Döbling, Psychologie und Psychotherapie im Cottageviertel", der ADIM Data GmbH, mit Sitz in 1190 Wien, Gregor-Mendel-Straße 37, als Dienstleistungsbetrieb (in der Folge kurz "Dienstleister" genannt) einerseits

und

  • Herrn/Frau:




     
  • Adresse:

 



(in der Folge "Nutzer" genannt) andererseits folgende Vereinbarung abgeschlossen:


1 Dienstleistungen

1.1 Beschreibung der Dienstleistungen

Der Nutzer hat das Recht, folgende Dienstleistung in Anspruch zu nehmen:

  • Nutzung der dafür vorgesehenen Räume des Dienstleisters für Beratungen, Therapien, Mediationen, Vorträge, Seminare, Gruppenarbeiten und vergleichbare Tätigkeiten. 
    • Die Beratungs- und Therapieräume sind zumindest mit Sitzgelegenheiten, Schreibtisch, Computer und Telefonanschluß ausgestattet. 
    • Die Räume für Seminar- und Vortragstätigkeiten sind wahlweise (auf Wunsch) mit Sesseln, Tischen, Decken und Präsentationsmitteln ausgestattet.
    • Eine Küche (mit üblicher Einrichtung) und ein Essplatz können ebenfalls genutzt werden.

  • Nutzung der Büro- und Telekommunikationseinrichtungen
    • Kopierer und Faxgerät
    • Telefonanlage
    • Internetzugang
    • Frankiermaschine

  • Vorstellung der Nutzer im Internet
    • im Rahmen des Psy-Teams, 
    • durch individuelle Webseiten, die vom Dienstleister nach Angaben des Nutzers gestaltet werden.

  • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
    • Bereitstellen einer E-Mail-Adresse in der Form vorname.familienname@psy-team.at, die die Zugehörigkeit zum Psy-Team ausdrückt.
    • Vorstellung der Gemeinschaftspraxis in Prospekten (Foldern).
    • Bereitstellen von Visitkarten
    • Bereitstellen von weiteren Werbemitteln.

1.2 Raumnutzung

Die Nutzung der Räume ist werktags zwischen 7 und 19 Uhr, ferner auch außerhalb dieser Zeit - jedoch nur gegen Voranmeldung - möglich.

Der Bedarf an Räumen wird durch einen Eintrag in die Raumnutzungsliste angemeldet. Die Liste wird elektronisch geführt und steht dem Nutzer (passwortgeschützt) via Internet zur Verfügung. 

Bei der Reservierung sollen insbesondere bei Einzelstunden oder kleineren Einheiten jeweils volle Stunden als Anfangszeitpunkt angegeben werden. 

Sofern der reservierte Raum frei ist, kann er (zur Vor- und Nachbereitung einer Besprechung) jeweils 20 Minuten vor und nach dem Termin genutzt werden.

Die Eintragung kann spätestens eine Woche vor dem Termin storniert werden.

Die Raumnutzungsliste ist die Grundlage für die Monatsabrechnung.

Die Einteilung für die Nutzung der Räume erfolgt nach der Bedarfsmeldung der Nutzer durch den Dienstleister. Ein Anspruch auf bestimmte Räume besteht nicht. Jedoch wird angestrebt, die Wünsche der Nutzer zu berücksichtigen. Insbesondere sollen für Gespräche zwischen Therapeut und Klient immer dieselben Räume zur Verfügung stehen.


2 Verschwiegenheit

Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind gesetzlich zu besonderer Verschwiegenheit in Ausübung ihres Berufes verpflichtet. Diese Verschwiegenheit gilt auch innerhalb der Psy-Teams. Die Mitglieder des Psy-Teams respektieren daher persönliche Unterlagen anderer Teammitglieder. 
 


3 Kosten

3.1 Raumnutzung:

3.1.1 Die Nutzung der Räume wird pro Kalendermonat abgerechnet und wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Für die 1. bis 10. Stunde: je 15 Euro
  • Für die 11. bis 20. Stunde: je 14 Euro
  • Für die 21. bis 40. Stunde:  je 12 Euro
  • Für die 41. bis 60. Stunde:  je 10 Euro
  • Für die 61. bis 100. Stunde: je 8 Euro
  • Ab der 101. Stunde: je 6 Euro

3.1.2 Als Mindestbetrag werden pro Monat die ersten 10 Stunden auf jeden Fall verrechnet.

3.1.3 Werden einem Klienten durch den Nutzer - beispielsweise aus sozialen Gründen - geringere Kosten verrechnet, kann der Dienstleister mit dem Nutzer Einzelvereinbarungen abschließen und einen Teil des Betrages refundieren.

3.1.4 Alle Beträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 20 %. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändern sich die Beträge entsprechend.

3.1.5 Mit diesen Beiträgen werden auch die im Punkt 1.1 genannten Dienstleistungen abgegolten.

3.2 Zusätzliche Kosten:

Nutzung der Mobiltelefonverbindungen gemäß Punkt 1.3

Verrechnet wird zusätzlich, sofern die Kosten in Summe 10 Euro pro Monat übersteigen:

  • Die Nutzung des Telefons für abgehende Gespräche.
  • Die Nutzung des Kopierers oder Faxgerätes
  • Die Nutzung der Frankiermaschine

3.3 Änderungen:

Eine Änderung der Verrechnung (außer bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes) kann nur zum Beginn eines Quartals wirksam werden und wird mindestens drei Monate vorher angekündigt.



4 Inkasso

Der Dienstleister bietet an, für Forderungen der Nutzer gegen ihre Klienten das Inkasso zu übernehmen und die Beträge dem Konto des Nutzers (abzüglich der Disagiokosten, die von Kreditkartenorganisationen und Geldinstituten eingehoben werden) gut zu schreiben. Derzeit können folgende Zahlungsmittel zum Inkasso angenommen werden:

  • Österreichische Bankomatkarten
  • Visa-Kreditkarten
  • Master-Kreditkarten (Eurocard-Kreditkarten)
  • American Express-Kreditkarten 
  • Abbuchungsaufträge von österreichischen Bankkonten


5 Einzugsermächtigung

5.1 Die im Punkt 3 genannten Beträge werden monatlich jeweils bis zum 8. vom Dienstleister dem Nutzer per EMail in Rechnung gestellt und per Einziehungsauftrag eingehoben. Allfällige Widersprüche zur Höhe des Betrages werden mit der nächsten Monatsrechnung ausgeglichen.

5.2 Der Nutzer beauftragt bis zu einem schriftlichen Widerruf den Dienstleister die aus diesem Vertrag entstehenden Teilzahlungs- und Rechnungsbeträge bei Fälligkeit zu Lasten des unten angeführten Bankkontos einzuziehen.

5.3 Das unten genannte Kreditinstitut ist ermächtigt, die vom Dienstleister ausgefertigten und zum Einzug über das unten angeführte Konto bestimmten Lastschriften einzulösen. Das Kreditinstitut ist zur Einlösung nicht verpflichtet, insbesondere dann nicht, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist; im übrigen gelten für die Einlösung die Bedingungen des Kreditinstituts.

5.4 Der Kontoinhaber hat das Recht, innerhalb von 42 Tagen ab dem Tag der Abbuchung ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei seinem Kreditinstitut zu veranlassen.


6 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsteilen zum Ende jedes Monats unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden


7 Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag können nur schriftlich abgeschlossen werden. Gerichtsstand ist Wien.


 

Unterschrift Nutzer und Kontoinhaber: Unterschrift Dienstleister:
Kreditinstitut, Bankleitzahl: Martin Weissenböck, 
als Geschäftsführer der ADIM Data GmbH für den Dienstleister
Kontonummer: Beginn des Vertragsverhältnisses:
Wien, am Wien, am
 

Webmaster: Martin Weissenböck 13.11.2003   Hit Counter